Wie bei allen Kraftfahrzeugen, ist das Wichtigste auch beim Wohnmobil, dass es ausreichend und gut versichert ist. Eine gute Kfz-Haftpflicht Versicherung ist bei einem Wohnmobil unausweichlich. Die großen Gefährte haben oft einen hohen Wert und sollten schon allein darum ordentlich versichert werden. Auch das Risiko eines Unfalls oder andere Schäden am Wohnmobil, sollten bei der Wahl der richtigen Versicherung eingeplant werden. Wer ein eigenes Wohnmobil besitzt und auf der Suche nach der passenden Kfz-Haftpflicht Versicherung hierfür ist, der kann gerne unseren Versicherungsvergleich nutzen, um die beste Kfz-Haftpflicht Versicherung, von den besten Anbietern, für die eigenen Ansprüche, zu finden.
Kfz-Haftpflicht Versicherung Vergleich
Ihre Vorteile im Überblick
- Der Vergleichsrechner berücksichtigt alternative Tarifmöglichkeiten und -kombinationen
- Telefonische Hotline: Mo – Do: 9:00 – 18:00 und am Freitag von 09:00 bis 13:00 unter +49 (0)3901/34403
- e-Mail Service unter kfz@saw-assekuranz.de – unverzügliche Fragebeantwortung
- bestmöglicher online Vergleich der meisten Wohnmobil Versicherungen! – „laut Service Rating: Testsieger von 2008 und 2009“
- sehr gute Differenzierung der Angebote hinsichtlich der Bedarfssituation der Interessenten
- Größtmögliche Auswahl an Versicherern für Campingfahrzeuge – Eine Vielzahl von Tarifen sind vergleichbar
- Einfachste Bedienbarkeit des online Rechners! – Die Nutzerführung zeichnet sich durch das funktionelle Design aus
- kostenlos und unverbindlich – keine Abfrage von persönlichen Daten
- ständig aktuelle Tarife und online abschließbar
- Das Vergleichsranking kann auf eigene Bedürfnisse abgestimmt werden.
- Anbieterübergreifender Vergleich: Einschluss von mind. 40 Versicherungsgesellschaften
- Zusätzliche Filtereinstellungen um die Leistungsübersicht zu optimieren
- eVB Service online und telefonisch
- Sichere Übertragung der Daten mittels TLS/SSL Zertifikat
Kfz-Haftpflicht Versicherung Vergleichsrechner
Das Besondere an unserem KfzHaftpflicht Versicherung Vergleichsrechner, im Gegensatz zu anderen Anbietern solcher Vergleiche, ist es, dass wir wirklich die meisten alle Versicherer und deren Angebote auflisten. Viele Vergleiche listen lediglich gängige Großversicherer auf und bieten somit keinen wirklichen Vergleich, der für den Verbraucher einen echten Mehrwert hat. Bei uns finden sich neben den klassischen Großversicherern, welche ohne Zweifel durch ihre Serviceleistungen und Angebote ihre Daseinsberechtigung haben, auch eine Vielzahl an Direkt Versicherern. Dies ermöglicht es dem Verbraucher, sich einen Überblick über ALLE gängigen Angebote der Versicherer am Markt zu verschaffen und anhand der Fakten abzuwägen, welches Angebot letztlich das Beste ist.
Versicherungsvergleichsrechner Wohnmobil
Viele Vergleichsrechner werden von Versicherungsmaklern bestimmter Versicherungsanbieter betrieben. Es kommt dabei nicht selten vor, dass die Versicherung des eigenen Hauses, als die Beste dargestellt wird, auch wenn dies im Einzelfall vielleicht gar nicht der Wirklichkeit entspricht. Über einen unabhängigen Makler, welcher alle Versicherungen führt, zu vergleichen, ist für den Endverbraucher also von großem Vorteil, da er tatsächlich die besten Angebote, für die eigenen Auswahlkriterien, bekommt. Bei vielen Vergleichsrechnern kann man zudem keine ordentlichen Filterungseinstellungen vornehmen.
Bei unserem Vergleich ist dies möglich. Wer also zum Beispiel nur Angebote von Direktversicherern angezeigt bekommen möchte, der kann dies im Filter des Vergleichs so einstellen und bekommt dann auch wirklich nur die passenden Angebote angezeigt. Unser Vergleich bietet viele verschiedene Filter- und Auswahloptionen an, sodass man schnell und unkompliziert, die beste Versicherung findet. Wer auf der Suche nach einer ganz bestimmten Versicherung, von einem speziellen Anbieter ist, der kann über unsere Suchfunktion auch dies bequem erledigen und die besagte Versicherung anschließend mit weiteren Angeboten abgleichen und vergleichen.
Mit Hilfe unseres Versicherungsvergleichsrechner Wohnmobil können wir Ihnen helfen, zumindest bei der Versicherungsprämie ein paar EURO zu sparen. Oft sind es auch mehrere hundert EURO. Das hängt ganz vom Wert des Wohnmobiles sowie vom Versicherungsumfang und der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ab. Aus einer großen Anzahl von Versicherungsgesellschaften sucht unser Rechner Ihnen eine günstige Wohnmobilversicherung heraus. Als Ergebnis erhalten sie eine Auflistung der preiswertesten Gesellschaften.
Was ist versichert in der Kfz-Haftpflicht Versicherung?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten die Wohnmobile-Versicherungen Schadenersatz in Geld. Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren die Wohnmobile Versicherungen diese auf ihr Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Preiswerte Wohnmobile Versicherungen gibt es viele, leider ist es aber nicht so einfach eine gute Versicherungsgesellschaft zu finden, bei der Preis und Leistung in einem bestmöglichen Verhältnis stehen. Zu schwierig ist es heute geworden, die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften zu vergleichen. Die Bedingungen sind zu schwer für den Otto – Normalverbraucher zu verstehen, da die Bedingungen im so genannten Rechtsdeutsch geschrieben sind. Der wichtigste Teil einer preiswerten Wohnmobil-Versicherung ist über die Kfz-Haftpflicht Versicherung – diese kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Wohnmobil anderen Personen zufügen.
Sofern Sie mit der Versicherung eine über die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckungssumme vereinbart haben, umfasst Ihre Kfz-Haftpflicht Versicherung auch die Kfz-Umweltschadensversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz in dem nachfolgend genannten Umfang. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt, dann stellt Sie die Versicherung von den Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten als Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden entstehen, die durch den Gebrauch Ihres Wohnmobiles verursacht werden auch dann, wenn die Schäden auf Ihrem Privatgrundstück eintreten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts mitgeführten eigenen oder fremden Anhänger/Auflieger. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflicht Versicherung gedeckt.
Bei Wohnmobilen richtet sich der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht Versicherung und Fahrzeugversicherung nach Ihren individuellen Tarifmerkmalen.
Hierzu zählen:
- Ihre jährliche Fahrleistung
- der Neuwert des Wohnmobils
- der regelmäßige nächtliche Abstellplatz Ihres Fahrzeugs, d.h., ob Sie Ihr Fahrzeug überwiegend z. B. in einer Garage oder am Straßenrand abstellen
- Selbstgenutztes, im Inland liegendes Wohneigentum, d. h., Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus das Sie eine Wohngebäudeversicherung haben
- die Fahrzeugnutzer, d. h., ob das Fahrzeug bspw. nur von Ihnen allein oder auch von anderen Personen genutzt wird
- Ihr Alter und das Alter der Fahrzeugnutzer. Für die Beitragsberechnung ist neben Ihrem Alter auch das Alter der jüngsten Fahrerin und des jüngsten Fahrers beitragsrelevant, sofern diese jünger als 25 Jahre sind
- Ihre berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Weitere Verträge bei der Wohnmobileversicherung für Sie oder Ihre/Ihren Partnerin/Partners den Sparten Sach (Wohngebäude, Hausrat), Haftpflicht (z. B. Privat- Haftpflicht) oder Unfall.
Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen zu Ihren individuellen Tarifmerkmalen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit. Ihr Beitrag wird dann neu berechnet. Je genauer Sie Ihre Angaben machen um so eher ermöglichen wir es Ihnen eine günstige Wohnmobileversicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen bestmöglich entspricht.
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, für Schäden durch Kernenergie, die durch Betriebs bedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen (z. B. durch Abgas-Emissionen) sowie für Schäden die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
Die in der Kfz-Haftpflicht Versicherung mit Ihnen vereinbarten Pflichten (Obliegenheiten) im Schadenfall gelten entsprechend, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherungen jedes Ereignis, das zu einer Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz führen könnte – soweit dies für Sie zumutbar ist – sofort anzuzeigen und der Gesellschaft die Gelegenheit zu geben, geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Vermeidung oder Sofortmaßnahmen zur Begrenzung, Beseitigung und Sanierung eines Umweltschadens einzuleiten.
Man muss alles tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und – wenn man ihn doch nicht verhindern konnte – diesen so gering wie möglich zu halten. Außerdem muss man umfassend zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen.
Bitte beachten Sie daher unbedingt folgende Hinweise:
- Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche! Bitte schildern Sie den Schadenhergang auch dann, wenn Sie meinen, den Schaden nicht verursacht zu haben. Wir benötigen Ihre Angaben zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
- Geben Sie in der Schadenmeldung zu, wenn Sie etwas falsch gemacht haben.
- Erkennen Sie ohne vorherige Zustimmung unsererseits keinen Anspruch des Geschädigten an. Sie können aber den tatsächlichen Unfallhergang schriftlich festhalten und eine mit Ihrer Unterschrift versehene Darstellung des Geschehens Ihrem Unfallgegner aushändigen. Dazu verwenden Sie am Besten den Europäischen Unfallbericht, den Sie von uns erhalten können.
- Falls Ihnen und/oder dem Fahrer ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein Prozesskostenhilfegesuch zugeht, verständigen Sie uns bitte umgehend. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie außerdem sofort Widerspruch erheben. Eine Begründung ist nicht erforderlich; benutzen Sie hierzu den vom Gericht beigefügten Vordruck, dann entstehen Ihnen keine Kosten.
Sie haben mit einem fremden Fahrzeug die Umwelt geschädigt
Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft, juristische Person oder Kaufmann im handelsrechtlichen Sinn geschlossen, besteht Versicherungsschutz auch beim Gebrauch fremder Fahrzeuge (z. B. Selbstfahrervermietfahrzeuge), die Sie für Fahrten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, wenn für diese keine anderweitige Versicherung für eine Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht (Subsidiärdeckung).
Für die privaten Wohnmobile der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Ihnen beschäftigten Personen, wenn diese das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis auf einer Dienstfahrt nutzen und für das Wohnmobil keine anderweitige Versicherung für eine Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht (Subsidiärdeckung). Dies gilt auch, wenn diese Personen an Stelle des privaten Fahrzeugs auf einer Dienstfahrt mit Ihrem Einverständnis ein Selbstfahrervermietfahrzeug nutzen.
Werden Sie berechtigterweise nach dem Umweltschadensgesetz in Anspruch genommen, sorgen die Wohnmobilversicherungen für die Durchführung von Schadenbegrenzungs-, Schadenbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen (Umweltschadensmanagement) und tragen hierfür die Kosten und / oder leisten Ersatz in Geld. Ist Ihre Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz unberechtigt, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Kosten der Höhe nach unbegründet sind.