Teilkaskoversicherung

TeilkaskoversicherungDie Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung neben der gesetzlichen Kfz – Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und bietet somit einen höheren Schutz neben der gesetzlichen Versicherung.

Teilkaskoversicherung als zusätzlicher Schutz

Bei der Teilkaskoversicherung für Pkw richtet sich die Jahresbeiträge nach der Typenklassifizierung. Teilkaskoversicherte haben im Gegensatz zu Versicherte, die eine Vollkaskoversicherung besitzen, kein Schadensfreiheitsrabatt. Des Weiteren ist der Teilkaskoversicherung Beitrag durch Typklassen (Fahrzeugtyp und/ oder -Modell) und Regionalklassen (der Ort, an dem das Fahrzeug gemeldet sein wird) abhängig. Auch weitere beeinflussende Merkmale können hierbei eine Rolle spielen, da wären zum Beispiel: Alter des Versicherten, Alter des zu versicherten Fahrzeugs, sowie der Durchschnittswert der jährlichen Kilometerleistung.
Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall ist auch noch möglich, wobei der Versicherte einen gewissen Teil des Schadens selbst trägt, kann den Jahresbeitrag bei der Teilkaskoversicherung teils erheblich reduzieren. Dabei gilt: je geringer der zu leistende Beitrag, desto hoher der Eigenanteil bei Schäden.


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Teilkaskoversicherungen treten bei folgenden Fällen in Kraft:

  • Brand und Explosion, die unverschuldet entstanden sind.
  • Diebstahl des eigenen Fahrzeugs. Dabei wird Einbruch- und -Teilediebstahl, sowie Raub mit abgedeckt.
  • Direkter Einwirkung durch Naturgewalten. Hierunter fallen Hagel, Blitzschlag, Sturm und Überschwemmungen. Durch Einwirkung der Naturgewalten, die beispielsweise Gegenstände aller Art auf und/ oder gegen das eigene Fahrzeug geworfen haben. Einwirkung und Eigenverschuldung durch den Fahrzeugführer wie zum Beispiel Versenken im See oder Fluss sind hierbei ausgeschlossen, welche auf den Fahrer eindeutig zurückzuführen sind. Die Bestätigung eines Wetterschadens bedarf grundsätzlich eines Berichtes des deutschen Wetteramtes.
  • Zusammenprall mit Haarwild (Säugetiere, die unter deutschem Jagdrecht stehen) und gleichzeitig dem Bundesjagdgesetz unterliegen.
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung, die einen Kurzschluss verursachen. Ein sogenannter Schmorschaden.
  • Marderbissen ohne weitere Folgeschäden.

Zu beachten ist aber, dass bei einigen Versicherungsunternehmen ein Leistungskatalog modifiziert sein kann. Manche Versicherungen haben beispielsweise den Begriff ‚Haarwild‘ erweitert. Darunter können sich mitunter Hof- und Weidetiere (Pferde, Kühe, Ziegen und Schafe) befinden. Außerdem sind bei allen Wirbeltiere und Vögel Einschränkungen geläufig. Allerdings sollte man in jedem Fall in der Teilkaskoversicherung auf den Wortlaut ‚alle Tiere‘ achten. Somit wäre bei einem Unfall mit Tieren aller Art auch der entstandene Schadensfall gewährleistet und vollkommen abgedeckt.

Versicherungsmakler sind nicht gleichzusetzen mit Versicherungsvertreter

Ein Makler wird alleine für die Vermittlung mit einer Courtage honoriert und arbeitet im Auftrage der Versicherungsnehmer. Dabei ist eine Beratung eine reine Serviceleistung und stellt daher keine Hauptleistung dar und darf nicht gesondert honoriert werden. Es empfiehlt sich einen unabhängigen Versicherungsmakler zurate zu nehmen, da er sich mit den Gepflogenheiten im Versicherungsdschungel auskennt. Ein Versicherungsvertreter, welcher durch eine Versicherung gestellt wird, wird zu meist mit Abschlussprovision bei einer Vermittlung zum Vertragsabschluss mit einem Versicherte vergütet und kann somit nur begrenzt eine endverbraucherfreundliche Beurteilung erbringen.

Durch eine Filterung in der systemeigenen Suchmaschine können verschiedene Kriterien einfach eingestellt und ggf. gefiltert werden. Hierunter sind beispielsweise Such-, Sortier-, Vergleichs-, Ranking- und allgemeine Filterfunktionen. Andere Plattformen beziehen sich auf Vertragspartner einzelner oder verschiedener Versicherungen und sind somit nicht marktfrei. Ein Teilkaskoversicherung Vergleich verschiedener Versicherungsunternehmen kann lohnenswert sein.

Was ist in der Teilkaskoversicherung versichert?

Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Senkschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt vornehmlich, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Reparatur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Versichert ist in der Teilkaskoversicherung die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Versichert sein kann der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss/ Marderbiss am Fahrzeug verursacht wurden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind demgegenüber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen oder Muren. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee oder Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen.

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Leider gibt es auch nicht versicherbare Teile, die im Fahrzeug lediglich mitgeführten, aber nicht in das Fahrzeug eingebauten oder fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gegenstände wie Atlas und Autokarten, Bild-, Ton- und sonstige Datenträger (z. B. CD, DVD), Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut), Ersatzteile, Fahrerkleidung (außer Gefahrgutausrüstung), Faltgarage, Regen- oder Sonnenschutzplane, Garagentoröffner (Sendeteil), Kühltasche, Magnetschilder, Maskottchen, Mobile Navigationssysteme, Mobiltelefon, Rasierapparat, Staubsauger.

Diese Gegenstände können Sie über eine zusätzlich abzuschließende Campingversicherung gegen die Gefahren: Feuer, Diebstahl / Vandalismus, Sturm und Leitungswasser versichern. So schützen Sie z. B. auch den integrierten Fernsehapparat und andere nicht mit dem Wohnmobil verbundenen Teile.

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