Was tun im Versicherungsfall

VersicherungsfallEs ist unerheblich, ob Sie Ihr Wohnmobil nur mit der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung versichern wollen oder auch gegen Kaskoschäden. Was eine preiswerte Wohnmobile-Versicherungen tatsächlich wert ist, erfährt man sobald der Schaden eingetreten ist. Wir empfehlen Ihnen nur Gesellschaften, die im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes, also im Versicherungsfall mit ihrem erstklassigen Schadenservice rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da sind.

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Eine der beliebtesten Arten der Deutschen, ihren Urlaub zu verbringen, ist beispielsweise das Camping. Ein Hobby vieler Langzeit Camper ist zudem das Wohnmobil fahren. Viele tausend Deutsche lockt das Gefühl von Sorglosigkeit und die Freiheit jährlich auf die Camping Plätze dieser Welt. Das Wichtigste im Versicherungsfall bei allen Fahrzeugen beim Wohnmobil ist es, ausreichend und gut versichert zu sein.

Welche Versicherungen sind wichtig?

Für Wohnmobile sind die Kfz Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung und Kfz Umweltschadensversicherung wichtig.

Was ist zu tun im Schadensfall?

Bei der Kfz Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall eine unverzügliche Meldung mit wahrheitsgemäßen Angaben zum Schadensfall erforderlich. Auch sollte die Schuld nicht anerkannt werden und man sollte Beweisfotos machen, Zeugen benennen. Es besteht eine Schadenminderungs- und Aufklärungspflicht. Bei Kaskoschäden sind auch eine unverzügliche Meldung und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensfall erforderlich. Auch muss eine Brand- oder Wildschadensbescheinigung beigebracht werden und ein Gutachter über den Kaskoversicherer angefordert werden.

Schadensabwicklung

Als Verursacher muss man den Schaden umgehend melden, spätestens innerhalb einer Woche der Kfz Haftpflichtversicherung. Auch wenn man glaubt, der andere sei für den Schaden verantwortlich, sollte man dies tun. Als Geschädigter kann man sich direkt an die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden. Man kann Schadensersatz verlangen. Es muss auch die Kaskoversicherung informiert werden.

Fristen bei der Schadensmeldung

Bei der Schadensmeldung müssen zudem Fristen eingehalten werden. Den Schaden müssen Sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche der Versicherung melden. Bis zum 31. Dezember kann man Reparaturkosten, die man selbst bezahlt hat, nachträglich einfordern. Es kann ratsam sein, Reparaturkosten erst mal selbst zu bezahlen.

Schadensfall im Ausland

Grundsätzlich ist nationales Recht des Landes zu beachten. Die Entschädigungen fallen meist erheblich niedriger aus.

Wildschaden

Fast 240.000 Wildschäden wurden übrigens im Jahr 2007 bei den Kfz Versicherern gemeldet. Die deutschen Autoversicherer bezahlten etwa 490 Millionen Euro für die Wildschäden. Es sollten die Schilder ernst genommen und die Fahrweise angepasst werden. Es sollten Fotos von der Schadensstelle aufgenommen werden. In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Wild versichert. Mit einem großen Vogel ist der Zusammenstoß nicht versichert. In der Teilkaskoversicherung sind Ausweichmanöver vor Wildtieren nicht versichert. Auch wenn es nicht zum Zusammenstoß mit dem Tier kommt und beim Ausweichen bei Kleintieren tritt die Vollkaskoversicherung für die Schäden ein. Schäden an entgegenkommenden Autos zahlt die Kfz Haftpflichtversicherung.

Vorgehensweise im Versicherungsfall

Die Schadensstelle müssen Sie dementsprechend mit Warnblinklicht und Warndreieck sichern. Man sollte deshalb auch eigene Beweise aufnehmen. Skizzieren und fotografieren Sie darum die Unfallstelle. Bei kleineren Schäden ist die Schadensstelle wieder zügig zu räumen. Man sollte deshalb auch die wichtigsten Daten notieren. Für die Versicherung braucht man das Kennzeichen, Name und Anschrift des Gegners. Auch Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer sind erforderlich. Ort, Datum und Uhrzeit des Schadens und Zeugen sind erforderlich. Man sollte ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis vermeiden. Umgehend ist die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Auch ist der Schaden bei der Versicherung des Verursachers zu melden.

Was tun bei Berufsunfähigkeit?

Vereinfacht erklärt besteht die Funktion der Berufsunfähigkeitsversicherung darin, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Als Arbeit werden dabei in der Regel die Tätigkeiten bezeichnet, die dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern und die ohne finanziellen Aufwand nicht ersetzt werden könnten.
Der Versicherungsnehmer zahlt eine Versicherungsprämie, deren Höhe sich aus Kriterien wie der Gefährdung des ausgeübten Berufes bei Vertragsabschluss oder der gewünschten Höhe und Dauer der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente ergibt. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Versicherte eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung.

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen seine Tätigkeit nicht mehr oder nur in deutlichem eingeschränktem Maße ausüben kann. Als
Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen Folgen von Unfällen, Erkrankungen sowie Kräfteverfall. Häufig ist dies der Fall, wenn die Leistungsfähigkeit für die Ausübung des Berufes unter sechs Stunden täglich liegt und die Berufsunfähigkeit dauernd oder für voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten wird, wobei die genauen Bedingungen aus dem jeweiligen Vertrag entnommen werden müssen.

Voraussetzung für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist immer ein ärztliches Gutachten, aus dem eindeutig hervorgehen muss, dass, in welchem Umfang und für wie lange die Berufsunfähigkeit vorliegen wird. Daneben sieht der Ablauf der Meldung eines Versicherungsfalles häufig auch vor, dass der Versicherungsnehmer darstellt, wodurch es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist sowie Angaben dazu macht, in welcher Form er seine Tätigkeit ausgeübt hat und wie hoch sein Einkommen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit war.

Wird der Versicherungsfall anerkannt, erhält der Versicherte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die vereinbarte Dauer. Allerdings beinhalten einige Versicherungsverträge die Möglichkeit der sogenannten Verweisung durch den Versicherer. Das bedeutet, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit verweisen kann, die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen ausüben könnte, da sie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, mit seinem ausgeübten Beruf verwandt ist und er dieser Arbeit in der Vergangenheit bereits nachgegangen ist.

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