
🛡️ Was im Versicherungsfall beim Wohnmobil zu beachten ist
Egal ob Sie Ihr Wohnmobil lediglich mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht absichern oder zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ausstatten: Den wahren Wert Ihrer Versicherung erkennen Sie erst im Versicherungsfall. Denn genau dann zeigt sich, wie zuverlässig der gewählte Anbieter ist – und ob der Schadenservice hält, was die Police verspricht.
Aus diesem Grund empfehlen wir ausschließlich Versicherungsgesellschaften, die im Versicherungsfall einen herausragenden 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr bieten – und das im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Weitere Informationen finden Sie hier.
✅ Unsere Unterstützung im Versicherungsfall
Damit Sie sich im Ernstfall um nichts kümmern müssen, übernehmen wir:
➤ die vollständige Koordination aller Abläufe
➤ die Organisation eines Abschleppdienstes bei Bedarf*
➤ die Veranlassung der fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs
Zudem profitieren Sie von:
➤ Abholung und Rücktransport Ihres Wohnmobils durch eine Partnerwerkstatt*
➤ Mobilität dank kostenlosem Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit*
➤ direkter Abrechnung mit der Werkstatt – ganz ohne Aufwand für Sie
➤ einer erweiterten Werkstattgarantie von bis zu 3 Jahren bei zertifizierten Partnerbetrieben
* Gilt bei Kaskoschäden, ausgenommen Glasschäden.
🧭 Der richtige Versicherungsschutz im Versicherungsfall
Wer regelmäßig mit dem Wohnmobil reist, weiß: Unfälle oder Schäden lassen sich nie komplett ausschließen. Umso wichtiger ist es, für den Versicherungsfall gut aufgestellt zu sein. Besonders bedeutend sind folgende Versicherungsarten:
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Kfz-Haftpflichtversicherung
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Teilkaskoversicherung
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Vollkaskoversicherung
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Kfz-Umweltschadensversicherung
Nur wenn die Versicherungsdeckung lückenlos ist, können Schäden zügig und vollständig reguliert werden.
📝 Richtig handeln im Schadensfall
Damit Ihr Anspruch im Versicherungsfall nicht gefährdet wird, sollten Sie sich an klare Verhaltensregeln halten:
Bei Haftpflicht-Schäden:
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Den Schaden unverzüglich melden, spätestens innerhalb einer Woche
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Keine Schuldanerkenntnis abgeben
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Beweisfotos machen, Zeugen benennen
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Pflicht zur Schadenminderung und Aufklärung einhalten
Bei Kaskoschäden:
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Auch hier: schnelle Meldung mit ehrlichen Angaben
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Bei Wild- oder Brandschäden: entsprechende Bescheinigung einreichen
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Ein Gutachten durch die Versicherung veranlassen
Fristen beachten:
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Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich
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Selbst bezahlte Reparaturen können bis zum 31.12. nachträglich erstattet werden
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Manchmal ist es sinnvoll, Reparaturkosten zunächst selbst zu begleichen
📸 Dokumentation im Versicherungsfall
So gehen Sie korrekt vor:
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Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
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Beweise aufnehmen (Fotos, Skizzen)
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Unfallstelle zügig räumen, falls möglich
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Daten erfassen: Kennzeichen, Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Ort & Zeit
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Kein Schuldanerkenntnis abgeben
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Sofortige Meldung an die eigene und ggf. fremde Versicherung
🌍 Versicherungsfall im Ausland
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, gilt in der Regel das nationale Recht des jeweiligen Landes. Beachten Sie dabei: Die Entschädigungen können deutlich geringer ausfallen als in Deutschland. Umso wichtiger ist ein leistungsstarker Versicherer, der Sie auch in Europa oder weltweit unterstützt.
🦌 Wildschaden – ein häufig unterschätzter Versicherungsfall
Im Jahr 2007 wurden rund 240.000 Wildschäden gemeldet – mit Gesamtkosten von fast 490 Millionen Euro. Besonders in ländlichen Regionen ist das Risiko hoch. Deshalb gilt:
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Warnschilder ernst nehmen und Fahrweise anpassen
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Im Schadensfall Fotos der Unfallstelle machen
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In der Teilkaskoversicherung ist nur der direkte Zusammenstoß mit Haarwild versichert
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Bei Ausweichmanövern ohne Kollision greift nur die Vollkaskoversicherung
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Schäden an anderen Fahrzeugen reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung
💼 Versicherungsfall bei Berufsunfähigkeit
Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine klare Vorgehensweise notwendig. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft oder für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können, liegt ein Versicherungsfall vor.
Was zu beachten ist:
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Ärztliches Gutachten einholen
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Ausführliche Schilderung der Ursache und bisherigen Tätigkeit
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Nachweis des letzten Einkommens
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Möglichst vollständige Unterlagen einreichen
Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Einige Verträge beinhalten jedoch eine sogenannte Verweisungsklausel – der Versicherer darf Sie auf eine ähnliche Tätigkeit verweisen, sofern diese Ihrer Qualifikation entspricht.
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