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muss alles tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und – wenn man ihn doch
nicht verhindern konnte – diesen so gering wie möglich zu halten.
Außerdem muss man umfassend zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen.
Bitte beachten Sie daher unbedingt folgende Hinweise: - Melden
Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche! Bitte
schildern Sie den Schadenhergang auch dann, wenn Sie meinen, den
Schaden nicht verursacht zu haben. Wir benötigen Ihre Angaben zur
Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Schildern Sie die Umstände, die
zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
- Geben Sie in der Schadenmeldung
zu, wenn Sie etwas falsch gemacht haben.
- Erkennen
Sie ohne vorherige Zustimmung unsererseits keinen Anspruch des
Geschädigten an. Sie können aber den tatsächlichen Unfallhergang
schriftlich festhalten und eine mit Ihrer Unterschrift versehene
Darstellung des Geschehens Ihrem Unfallgegner aushändigen. Dazu
verwenden Sie am Besten den Europäischen Unfallbericht, den Sie von uns
erhalten können.
- Bei
einem Diebstahl- oder Brandschaden müssen Sie außerdem die Polizei
verständigen. Bei einem Wildschaden kann statt der Polizei auch das
zuständige Forstamt benachrichtigt werden.
- Falls
Ihnen und/oder dem Fahrer ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein
Prozesskostenhilfegesuch zugeht, verständigen Sie uns bitte umgehend.
Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie außerdem sofort Widerspruch
erheben. Eine Begründung ist nicht erforderlich; benutzen Sie hierzu
den vom Gericht beigefügten Vordruck, dann entstehen Ihnen keine Kosten.
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