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Was tun im Versicherungsfall? Vereinfacht erklärt besteht die Funktion der Berufsunfähigkeitsversicherung darin, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Als Arbeit werden dabei in der Regel die Tätigkeiten bezeichnet, die dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern und die ohne finanziellen Aufwand nicht ersetzt werden könnten. Der Versicherungsnehmer zahlt eine Versicherungsprämie, deren Höhe sich aus Kriterien wie der Gefährdung des ausgeübten Berufes bei Vertragsabschluss oder der gewünschten Höhe und Dauer der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente ergibt. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Versicherte eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung.
Berufsunfähigkeit
liegt dann vor, wenn
der
Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen seine
Tätigkeit nicht
mehr oder nur in deutlichem eingeschränktem Maße ausüben kann. Als
Ursachen für
Berufsunfähigkeit zählen Folgen von Unfällen, Erkrankungen sowie
Kräfteverfall.
Häufig ist dies der Fall, wenn die Leistungsfähigkeit für die Ausübung
des
Berufes unter sechs Stunden täglich liegt und die Berufsunfähigkeit
dauernd
oder für voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten wird, wobei
die
genauen Bedingungen aus dem jeweiligen Vertrag entnommen werden müssen.
Voraussetzung für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist immer ein
ärztliches Gutachten, aus dem eindeutig hervorgehen muss, dass, in
welchem
Umfang und für wie lange die Berufsunfähigkeit vorliegen wird. Daneben
sieht
der Ablauf der Meldung eines Versicherungsfalles häufig auch vor, dass
der
Versicherungsnehmer darstellt, wodurch es zu der Berufsunfähigkeit
gekommen ist
sowie Angaben dazu macht, in welcher Form er seine Tätigkeit ausgeübt
hat und
wie hoch sein Einkommen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit war. Wird der Versicherungsfall anerkannt, erhält der Versicherte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die vereinbarte Dauer. Allerdings beinhalten einige Versicherungsverträge die Möglichkeit der sogenannten Verweisung durch den Versicherer. Das bedeutet, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit verweisen kann, die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen ausüben könnte, da sie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, mit seinem ausgeübten Beruf verwandt ist und er dieser Arbeit in der Vergangenheit bereits nachgegangen ist.
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