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| Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Pferdehaftpflichtversicherung online zu vergleichen. Bei Bedarf können Sie Ihre Pferdehaftpflicht auch online abschließen. Hier gelangen Sie direkt zu unseren Vergleichsrechner. | ||||||||
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| Sie
haben hier die Möglichkeit
Ihre Pferdehaftpflichtversicherung online zu vergleichen und
online abzuschließen. Die Haftpflicht-Versicherung ist wichtig, weil im
BGB ist
festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet
ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen
Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von
Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz
bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf
die Pferdehaftpflichtversicherung,
es gibt zudem preiswerte Tarife, die
auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Obliegenheiten bei
Vertragsschluss Damit
wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im
Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit
Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie
haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren
Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen
können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eine Hundes oder Pferdes, Baus eine Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Beginn und Ende des Vericherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss.
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